Die Gebühren für die Friedhöfe in Göttin, Gollwitz, Schmerzke und Wust entnehmen Sie bitte dem Aushang am jeweiligen Friedhof oder informieren Sie sich in der Friedhofsverwaltung.
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Mit Beschluss des Gemeindekirchenrates vom Dez. 2019 wurden in den Punkten 3.4. und 3.5. folgende Änderungen beschlossen,
die ab 1. Jan. 2020 auf Grund der Anschaffung einer neuen Orgel in Kraft treten:
3.4. Benutzung der Orgel:                                                                                                              20,00 €
3.5. Orgelspiel mit durch die Friedhofsverwaltung gestelltem Organisten                            50,00 €
   

Dienstleistungen des Friedhofs – Sprechen Sie uns an

     Gießen 2 x wöchentlich von April bis September

     Urlaubsgießen zu beauftragten begrenzten Zeiträumen

     Grabpflege 2 x monatlich; Unkraut jäten, Laub ausharken, verwelkte Blumen entfernen

     Frühjahrs,- Sommer- und Herbstbepflanzung oder/und Dauerbepflanzung

     Heckenschnitt

     Grabschmuck zu festgelegten Anlässen

     Auffüllen von Sackstellen

     Neuanlage oder Neugestaltung von Gräbern

    Beräumung und Auflösung von Grabstätten


Gern können Sie auch Grabpatenschaften für erhaltenswerte bestehende Grabstätten übernehmen und erwerben damit das Recht, in dieser Grabstätte beigesetzt zu werden.

Kontaktieren Sie uns gern.


Ihre Friedhofsverwaltung